Wichtig
Kurzantwort: Das revDSG (revidiertes Datenschutzgesetz) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft und modernisiert den Schweizer Datenschutz. Es ist das Schweizer Pendant zur EU-DSGVO und betrifft jede Website, die Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeitet – also auch Tracking, Analytics und Marketing. Wer Daten erhebt, braucht Transparenz, eine aktuelle Datenschutzerklärung und je nach Fall eine Einwilligung.
Was ist das revDSG?
Das revDSG löst das alte Schweizer Datenschutzgesetz von 1992 ab und bringt es auf den Stand des digitalen Zeitalters. Es stärkt die Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit) und verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz bei der Bearbeitung von Personendaten – inklusive Daten, die über Websites, Cookies und Analytics-Tools erhoben werden.
revDSG vs. DSGVO
Das revDSG orientiert sich stark an der EU-DSGVO, ist aber teils liberaler: Vieles basiert auf dem Prinzip «Opt-out» statt zwingendem «Opt-in», und es gibt keine generelle Cookie-Banner-Pflicht wie in der EU. Trotzdem gilt: Wer auch Personen in der EU anspricht, muss zusätzlich die DSGVO einhalten. Für die meisten Schweizer Websites empfiehlt sich deshalb ein Datenschutz, der beide Regelwerke abdeckt.
Was bedeutet das revDSG für SEO & Tracking?
revDSG-konformes Tracking mit MIK Group

CEO, MIK Group
Maxi Maxhuni ist CEO der MIK Group und Experte für Suchmaschinenoptimierung und digitale Wachstumsstrategien. Mit über 10 Jahren Erfahrung im Online-Marketing hilft er Schweizer KMU, ihre digitale Sichtbarkeit nachhaltig zu steigern.