Die Google-Richtlinien zur Qualitätsbewertung wurden aktualisiert: das ist neu!

Artan Maxhuni

von Artan

Allgemein
Die Google-Richtlinien zur Qualitätsbewertung wurden aktualisiert: das ist neu!

Nachdem Google im November seine Richtlinien zur Qualitätsbewertung veröffentlicht hatte, wurden diese nun aktualisiert. Wir haben uns diese Woche damit beschäftigt und dabei einige interessante Änderungen gesehen. So wird zum Beispiel viel Gewicht auf zusätzliche und lokale Inhalte gesetzt.

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Zudem wird auch mehr Gewicht auf die YMYL-Seiten («Your Money Your Life» und E-A-T gesetzt (Fachwissen, Autorität und Vertrauenswürdigkeit für «Expertise», «Authoritativeness» und «Trustworthiness»). Mobiltauglichkeit ist immer noch sehr wichtig, da immer mehr Suchanfragen von Mobilgeräten kommen. Und Google geht noch einmal genauer in Beispielen und Richtlinien darauf ein.

1. Google – Suche in Apps

Google deutet zum ersten Mal die Suche von innerhalb von Apps an, indem das Unternehmen erwähnt, dass auf Webseiten von einem Web-Browser, einem Browser von einem Mobilgerät oder von einer App zugegriffen werden kann.

2. Inhalte in Tabs sollen als Inhalte betrachtet werden

Google sagt nun, dass man Inhalte in Tabs nun als Inhalte betrachten soll. Kundenfeedbacks sollen damit als Teil der Hauptinhalte der Seite aufgefasst werden. Es wird vermutet, dass dies aufgrund dessen geändert wurde, dass mobil taugliche Seiten diese Tabs häufig versteckten, um die Seite übersichtlicher und kürzer zu machen (was besonders bei extrem langen Seiten notwendig war).

3. Inserate können die Nutzererfahrung positiv beeinflussen

Gemäss Google können Online-Inserate an der richtigen Stelle die Nutzererfahrung positiv beeinflussen. So kann zum Beispiel ein Inserat auf einer Rezeptseite auf die richtige Pfanne hinweisen. Gut platzierte und unaufdringliche Inserate könnten ebenfalls in diese Kategorie fallen.

4. Ein neuer Unterpunkt: die Qualitätswertung der Webseiten

Diese gesamte Sektion ist neu und enthält einige wichtige Faktoren, die die Qualitätswertung der Seiten beeinflussen.

Das sind die Punkte, anhand welcher entschieden wird:

  • Qualität und Menge des Hauptinhaltes.
  • Informationen zur Webseite und dazu, wer für die Webseite verantwortlich ist.
  • Der Ruf der Webseite
  • Fachwissen, Autorität und Vertrauenswürdigkeit (E-A-T). Hier handelt es sich um wichtige Charakteristiken von Qualität, um die Sie sich folglich kümmern müssen!

Googles Bewerter werden explizit angehalten, die Seite über das Mobiltelefon anzuschauen und die Webseiteninformationen und Angaben zum Ruf zu finden. Selbstverständlich muss das auch alles auf dem Desktop gehen. Am besten prüfen Sie also Ihre Webseite auf verschiedenen Geräten, um diese so zu optimieren.

 

E-A-T sollten Sie sich besonders gut merken. Google erwähnt dies immer wieder, weswegen es auf die Qualitätswertung der Webseite mit Bestimmtheit einen grossen Einfluss hat!

5. Google – Charakteristiken qualitativ hochstehender Webseiten

Dieser Punkt bestand schon vorher, wurde aber recht stark geändert. Google scheint in Betracht gezogen zu haben, dass es allenfalls möglich ist, dass nicht den Charakteristiken entsprechende Webseiten trotzdem qualitativ hochstehend sein können und fügte den Formulierungen deswegen die Worte «kann haben» hinzu.

 

Gemäss Google haben qualitativ hochstehende Webseiten die folgenden Charakteristiken:

  • Ein hohes Level an Kompetenz, Autorität und Vertrauenswürdigkeit (E-A-T)
  • Eine zufriedenstellende Menge qualitativ hochstehender Inhalte.
  • Eine ausreichende Menge an Informationen zur Webseite und dazu, wer für die besagte Webseite verantwortlich ist. Bei Online-Shops oder Seiten für Finanztransaktionen nehmen diese Stellung die Angaben zum Kundenservice ein.
  • Ein guter Ruf von Webseiten, die für die Hauptinhalte auf der Seite verantwortlich sind.

6. Über uns / Kontakt-Seiten

Google schaut nun nur noch auf «Über uns» oder «Kontakt-Seiten auf Webseiten, die entweder mit Online-Einkäufen oder Finanztransaktionen zu tun haben. Für Hobby-Webseiten oder Webseiten, die nichts mit dem Verkauf oder Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen zu tun haben ist dieser Punkt also nicht mehr wichtig.

7. Webseiten der höchsten Qualität gemäss Google

Ebenso wie den obigen Punkt hat Google auch diese Sektion umgeschrieben. Die neue Sektion lautet wie folgt:

 

Was führt dazu, dass eine Webseite als qualitativ besonders hochstehend angesehen wird? Eine Webseite der höchsten Qualität kann die folgenden Charakteristiken haben:

  • Ein sehr hohes Niveau an Fachwissen und Kompetenz, hohe Autorität und hohe Vertrauenswürdigkeit für den Zweck der Seite (E-A-T).
  • Eine zufriedenstellende Menge qualitativ hochstehender Hauptinhalte.
  • Eine stark zufriedenstellende Menge an Informationen zur Webseite und dazu, wer für die besagte Webseite verantwortlich ist. Bei Online-Shops oder Seiten für Finanztransaktionen ist ein sehr guter Ruf des Kundenservices sehr wichtig.
  • Ein sehr positiver Ruf der Webseite, die für die Erstellung der Inhalte auf der besagten Webseite verantwortlich ist.

Besonders zu beachten ist der neue Unterpunkt, dass bei Webseiten, die mit Finanztransaktionen zu tun haben, unbedingt nähere Angaben zu der Webseite gemacht werden müssen

8. Webseiten niedriger Qualität

Auch bei Webseiten niedriger Qualität sind das Fachwissen und Kompetenz sehr einflussreich. Diese Seiten haben nämlich nicht das notwendige Wissen (Informationen) oder sind nicht sehr vertrauenswürdig/autoritär für den Zweck der Webseite.

 

Besonders interessant ist aber, dass Google die folgenden Zeilen durch Kursivschrift hervorgehoben hat:

 

Der Autor der Unterseite oder Webseite hat nicht genügend Fachwissen für das Thema und/oder die Webseite ist nicht vertrauenswürdig oder autoritativ genug für das Thema. Um es anders auszudrücken hat die Webseite nicht genügend E-A-T.

 

Um es noch einmal zu schreiben: E-A-T spielt bei der Bestimmung wie schlecht eine Webseite qualitativ ist eine Schlüsselrolle.

9. E-A-T auf Unterseiten oder Webseiten

Zu diesem Unterpunkt wurden einige neue, interessante Kommentare hinzugefügt. Zudem wurden die bestehenden Inhalte umgeschrieben. Es geht hier um den Unterschied zwischen der Seite als Ganzes und ihrer Unterseiten.

 

Die Qualität der Inhalte wird ermittelt, indem die Landing-Page einer genaueren Betrachtung unterzogen wird. Der Ruf der Webseite hängt ab von der Webseite, zu der die Landing-Page gehört. Je nach Seite kann sich so das E-A-T so aus der Unterseite, aus der Landing-Page oder aus der Gesamtheit von Webseite und Unterseiten basieren.

 

Tatsächlich ist das E-A-T der Landing-Page wichtig, wenn eine Webseite auf verschiedenen Seiten verschiedene Autoren hat. Das ist der Fall für Artikel-Webseiten oder für Webseiten wie YouTube mit nutzergenerierten Inhalten (User Generated Content). Das E-A-T für Unterseiten dieser Webseiten kann sich je nach dem Erschaffer der Inhalte zwischen den Unterseiten stark unterscheiden.

 

Tatsächlich scheint es so, als habe Google seine Richtlinien angepasst, um so die Nutzererfahrung von Mobilnutzern noch stärker zu gewichten. So sind Dinge wie die zusätzlichen Inhalte auf Mobilgeräten nicht gleichermassen einfach sichtbar. Und deswegen sind zusätzliche Inhalte weit weniger wichtig. Oder wann haben Sie das letzte Mal nicht werbebezogene zusätzliche Inhalte auf einem Mobilgerät genutzt?

 

Allerdings ist es auch nicht in Ihrem Interesse, diese zusätzlichen Inhalte zu entfernen. Schliesslich sollten Inhalte für die Nutzer erstellt werden, und nicht für Google und seine Bewerter (Rater)! Webmaster sollten also auch nicht das Gefühl haben, massenhaft zusätzliche Inhalte für die Bewerter hinzuzufügen.

 

Wenn man an Rezeptseiten und manche Bestellseiten anschaut, dann wird aber schnell ganz klar, dass zusätzliche Inhalte in Form von Nährwertangaben, Zutatenboxen, Tipps oder ganz einfach Buttons zum Teilen auf den sozialen Netzwerken von Nutzern gar erwartet werden. Verwenden Sie zusätzliche Inhalte also dort, wo sie für Ihre Nutzer Sinn machen.

 

Wichtig anzumerken ist zudem, dass der Begriff «local» in «Visit-in-Person» umgeändert wurde, um das Ganze so besser zu schreiben. Dies ist schlichtweg eine Bemerkung am Rande, die insbesondere da der Begriff stets Verwirrung ausgelöst hat und interessant ist. Künftig dürfte dies klarer sein!

 

Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen sich eine Beratung bei der MIK Group, Ihrem Experten für Online-Marketing und SEO aus Zürich? Dann zögern sie nicht und kontaktieren uns noch heute per E-Mail oder Telefon. Wir sind jederzeit gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Geschrieben von:

Artan Maxhuni

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